Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung

 

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine Form der Krankenzusatzversicherung, die bei einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen werden kann. Sie dient dabei zur Abdeckung von Risiken, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist daher allen gesetzlich Krankenversicherten dringend zu empfehlen, um hohe Eigenbeteiligungen zu vermeiden.

 

1. Behandlungen

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung können – abhängig von der Ausgestaltung des jeweiligen Versicherungstarifes – verschiedene Risikobereiche absichern. Der Begriff umfasst insbesondere den Ersatz von Kosten zahnärztlicher Behandlungen wie
 

  • Zahnbehandlung: Füllungen (auch hochwertige wie Inlays), Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen
  • Zahnersatz: Inlays, Onlays, Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate
  • Prophylaxe (vorbeugende Maßnahmen, die Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates verhindern sollen) 
  • Kieferorthopädie

 

Das nachfolgende Video verdeutlicht die Notwendigkeit der Zahnzusatzversicherung sowie der Krankenhauszusatzversicherung:

 

 

 

2. Leistungen

Die Höhe der Leistungen der verschiedenen Zahnzusatz-Tarife ist in den jeweiligen Tarifbedingungen sehr unterschiedlich geregelt. Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte daher bzgl. der Erstattung genau auf die Formulierung in den Versicherungsbedingungen geachtet werden, denn es macht einen großen Unterschied, ob man:

  • 80% des Rechnungsbetrages
  • 80% des verbleibenden Rechnungsbetrages (nach Abzug der GKV-Leistungen) oder
  • den doppelten Festzuschuss
     

erhält.

 

Erstattungsbeispiele

  • Ein fehlender Zahn wird ersetzt
  • Es werden 2.000 Euro für Zahnersatz in Form eines Implantats durch den Zahnarzt in Rechnung gestellt
     

 

 

a. Prozentsatz vom Rechnungsbetrag

Der Versicherer A verspricht eine Erstattung von 80 % des Rechnungsbetrages:

  • 80% des Rechnungsbetrages: 0,8 x 2.000 = 1.600 EUR

 

 

b. Prozentsatz vom verbleibenden Rechnungsbetrag

Der Versicherer B erstattet 80% des verbleibenden Rechnungsbetrages – also abzgl. der Kassen-Leistung:

  • 0,8 x (2.000 ./. 400) = 1.280 EUR

 

 

c. Verdoppelung des Festzuschusses der Krankenkasse

Der Versicherer C erstattet den doppelten Festzuschuss der Krankenkasse für 1 fehlenden Zahn in Höhe von 361 Euro

  • 2 x 361 = 722 Euro

 

 

3. Vorteile von Zahnzusatzversicherungen

Zahnzusatzversicherungen mindern den Anteil der zahnärztlichen Rechnung, der vom Patienten selbst zu tragen ist. Da die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich für Leistungen der Regelversorgung aufkommt, müssen Patienten, die weitergehende Leistungen wünschen, wie gleich- oder andersartige Leistungen (beispielsweise festsitzenden Zahnersatz, wie eine Brücke, statt einer herausnehmbaren Teilprothese) die Differenz zum Festzuschuss selbst zahlen. Ähnliches gilt für die Mehrkosten einer Keramikfüllung oder eines Goldinlays gegenüber der von den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleistung übernommenen Amalgamfüllung. Weiterhin können zusätzliche Zahnarztleistungen, wie die Prophylaxebehandlung ebenfalls mit abgesichert werden, um eine nachhaltige Zahngesundheit zu gewährleisten.

 

Quelle:

(1) Wikipedia: Zahnzusatzversicherung, Stand: 27.10.2015, abgerufen am 09.01.2016

 

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