Warum Sie eine Zahnzusatzversicherung benötigen

 

Die Behandlungskosten für Inlays, Wurzelbehandlungen sowie die Versorgung mit Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate sind teuer. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten und reduziert den Eigenanteil auf ein Minimum. Erfahren Sie hier ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist und wie Sie mit Hilfe einer Zahnversicherung Ihre Kosten deutlich senken können.

 

Inhaltsübersicht: Wann und weshalb ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll

 

 Weshalb ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

 Welchen Leistungsumfang sollte eine Zahnzusatzversicherung haben?

 Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung?

 Die unterschiedliche Höhe des Beitrags

 Das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen

 Müssen Versicherer den Antrag für eine Zahnzusatzversicherung annehmen?

 Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

 Die Testsieger der Stiftung Warentest

 

1. Weshalb ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Zahnbehandlungen sind teuer und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) lediglich mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 % der Regelversorgung. Diese Regelversorgung darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (sog. Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V). Patienten, die eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge mit ihrem Bonusheft in den letzten 5 oder 10 Jahren nachweisen können, erhalten einen höheren Zuschuss (60 bzw. 65 % Festzuschuss). Die restlichen Kosten müssen als Eigenanteil selbst bezahlt werden.

Die Folge: Je aufwendiger der gewünschte Zahnersatz ist, desto höher ist auch der Eigenanteil den der Patient selbst zu bezahlen hat.
Eine private Zahnzusatzversicherung kann  eine sinnvolle Investition darstellen, um hohe Zuzahlungen zu reduzieren oder gar vollständig zu vermeiden.

 

Beispiel 1: Inlay statt Amalgam

Um Löcher in Zähnen zu schließen werden meistens Füllungen (Amalgam, Kunststoff) verwendet. Diese Füllungen haben alle gemeinsam, dass sie im weichen Zustand in das Loch des Zahnes eingefüllt werden und abschließend im Zahn aushärten. Der Nachteil dabei ist, dass die Füllungsmaterialien mit der Zeit schrumpfen. Dadurch entsteht ein Spalt zwischen Zahn und Füllung, durch den Bakterien in den Zahn eindringen wodurch erneut Karies entstehen kann.

Als Alternative werden in einem Dentallabor gefertigte, passgenaue Einlagefüllungen (sog. Inlays) in den präparierten Zahn einzementiert oder eingeklebt. Inlays sind eine hochwertige und langlebige Alternative zu Füllungen aus Amalgam, Zement oder Kunststoff (Kompositen).

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Falle eines Inlays nur die Kosten für eine Amalgamfüllung (ca. 30 – 50 EUR). Die restlichen Kosten zwischen 400 und 800 EUR muss der Patient selbst tragen, in Abhängigkeit von der Größe der Einlagefüllung sowie des verwendeten Materials.

 

Beispiel 2: Implantat statt Brücke

Wie schon unter den Kosten für Zahnersatz im Überblick beschrieben erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nur die sog. Regelversorgung – d.h. bei einer Füllung wird Amalgam anstelle eines Inlays erstattet sowie bei einer Zahnlücke eine Brücke anstelle eines Implantats.

Wenn ein Patient also anstelle der Regelleistung (z.B. Brücke mit einem Metallkern) eine andersartige Versorgung wie z.B. ein Implantat wünscht, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur die Kosten für den implantat-getragenen Zahnersatz – sprich die Krone. Bei Kosten von 2.500 EUR für ein Implantat übernimmt die Krankenkasse nur 336,50 EUR als 50 %-igen Festzuschuss für die Krone (ohne zusätzlichen Bonus). Die verbleibenden Restkosten hat der Patient selbst zu bezahlen oder – sofern vorhanden – die private Zahnzusatzversicherung.
 

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2. Welchen Leistungsumfang sollte eine Zahnzusatzversicherung haben?

Billige Zahnzusatzversicherungen übernehmen nur einen geringen Anteil an der Regelversorgung. Damit sind aber höherwertigere ästhetische Versorgungen wie Inlays, Keramikkronen oder Implantate von der Erstattung oftmals ausgeschlossen.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist daher nur dann sinnvoll, wenn folgende Leistungen vertraglich zugesichert sind:
 

  • hochwertige Tarife beinhalten auch Leistungen für Inlays, Wurzelbehandlungen sowie die professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Top-Tarife erstatten mindestens 80 – 90 % (oder höher) der Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten)
  • die Kostenübernahme von hochwertigen Materialen wie Gold oder Keramik bei einer Inlay-Versorgung ist tariflich zugesichert
  • Keramische Verblendungen von Kronen und Brücken werden auch im nicht-sichtbaren Zahnbereich übernommen
  • Top-Tarife übernehmen die vollständigen Kosten für Implantate inkl. Knochenaufbau (sofern notwendig)
  • die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht begrenzt

 

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten Interessenten das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen genau lesen um die Vor- und Nachteile der Police richtig abschätzen zu können.
 

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3. Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Die monatlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung liegen aktuell ca. zwischen 10 und 60 EUR (je nach Tarifleistungen des Versicherers und Alter des Versicherungsnehmers). Eine vollständige Übernahme aller Kosten für Zahnersatz ist auch mit der besten Zahnzusatzversicherung nicht garantiert. Es verbleibt fast immer ein Eigenanteil in Höhe von 10 – 15 % der Kosten, die der Versicherte selbst tragen muss.

Zusätzlich ist Vorsicht angebracht: Zahnzusatzversicherungen mit einem vergleichsweise geringen monatlichen Beitrag versichern meist auch nur den Eigenanteil, der sich aus der Regelversorgung ergibt: D.h. eine höherwertigere Versorgung mit Inlays oder Implantaten inkl. hochwertigen Materialen wie Gold oder Keramik ist meist nicht versichert.

 

4. Die unterschiedliche Höhe des zu zahlenden Beitrags

Die unterschiedliche Höhe des Beitrags einer Zahnzusatzversicherung wird durch mehrere Faktoren bestimmt:
 

  • das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
  • die garantierte Leistungen der Zahnzusatzversicherung (Zahnbehandlung, Zahnersatz und/oder Zahnreinigung)
  • die zugrundliegende Kalkulation der Zahnzusatzversicherung (mit oder ohne Alterungsrückstellungen)

 

Tarife ohne Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Schadenversicherung) haben über einen geringeren Anfangsbeitrag einen deutlichen Vorteil. Allerdings erhöht sich der Beitrag automatisch mit zunehmenden Alter und dem jeweiligen Schadenverlauf. In den meisten Fällen wird der Monatsbeitrag entsprechend den definierten Altersgruppen alle 5 oder 10 Jahre erhöht wodurch ausgerechnet im Alter die Versicherung oft nicht mehr bezahlbar ist.

Bei den klassischen Tarifen mit Alterungsrückstellungen zahlt der Kunde anfangs einen höheren Beitrag als für Tarife ohne Rückstellungen. Dieser anfängliche Nachteil dreht sich mit zunehmenden Alter in einen Vorteil: Der Beitragsanstieg bei klassischen Tarifen ist aufgrund des einkalkulierten Sparanteils in Form von verzinsten Alterungsrückstellungen (zwischen 2,5 und 3,5 % p.a.) deutlich verringert. Das Risiko der Beitragssprünge nur aufgrund des gestiegenen Alter entfällt. Die Beiträge sind durch die Rückstellungen langfristig stabiler und damit auch im Alter noch bezahlbar.
 

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5. Das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen

Wie schon erwähnt unterscheiden sich die Leistungen der verschiedenen Zahntarife deutlich, ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ein Muss für jeden Versicherungsnehmer. Werden Inlays erstattet? Wie viele Implantate pro Kiefer sind versichert?

Die privaten Krankenversicherer übernehmen nur die Kosten für Zahnschäden und Zahnersatz, die nach Vertragsabschluss entstehen. Haben Sie bereits eine Zahnlücke oder befinden Sie sich in einer laufenden Behandlung bei Vertragsabschluss, haben Sie keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung durch die Zahnzusatzversicherung.

 

Wartezeiten

Einige Versicherer leisten sofort, andere Versicherer leisten dagegen erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten (oder noch länger). Der Sinn von Wartezeiten liegt darin, dass Versicherungsnehmer eine Zahnzusatzversicherung nicht erst kurz vor einer benötigten Zahnersatzbehandlung abschließen und damit den zugrundeliegenden Kollektivgedanken einer Versicherung unterlaufen (siehe Wikipedia – Definition von Alfred Manes: "Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen").

Ausnahme: Bei Unfällen nach dem Vertragsabschluss verzichten die Versicherer meist auf die vereinbarte Wartezeit.

 

Summenbegrenzungen

Ferner leisten viele Versicherer in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss nicht unbegrenzt sondern deckeln die jährliche Erstattung mit Hilfe sog. Summenbegrenzungen. Die Höchstgrenze für eine Kostenübernahme in den ersten Jahren kann wie folgt aussehen:
 

  • der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist in den ersten 12 Monaten auf 500 EUR begrenzt
  • der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist in den ersten 24 Monaten auf 1.000 EUR begrenzt
  • der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist in den ersten 36 Monaten auf 2.000 EUR begrenzt
  • der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist in den ersten 48 Monaten auf 3.000 EUR begrenzt

 

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6. Müssen Versicherer einen Antrag für eine Zahnzusatzversicherung annehmen?

Jeder Bürger kann einen Antrag für eine Zahnzusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer stellen. Allerdings ist der Versicherer nicht verpflichtet den gestellten Antrag auch anzunehmen. Der Versicherer kann Patienten mit Zahnlücke(n) bzw. Zahnschäden aufgrund der damit verbundenen Kosten ablehnen. Wenn der Versicherer einen Kunden mit einer bestehenden Zahnlücke bzw. Zahnschäden versichert, wird dieser einen entsprechend höheren Beitrag bezahlen müssen.
 

Versicherungsnehmer sollten falsche Angaben zur Zahngesundheit (Zähne, Zahnfleisch) bei Antragstellung unbedingt vermeiden, da der Versicherer generell nach Eingang der ersten Rechnung die zuvor gemachten Angaben des Versicherten überprüft. Für Zahnschäden / Zahnlücken vor Vertragsabschluss besteht kein Anspruch auf eine Kostenerstattung.
 

Grundsätzlich gilt: Je geringer das Eintrittsalter und umso besser die Zahngesundheit bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger sind die zu bezahlenden Beiträge und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Behandlungskosten im Ernstfall problemlos erstattet werden.
 

7. Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage: Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Mögliche Antworten sind:
 

  • Wer mehr will als die gesetzliche Regelversorgung sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
  • Wer im Fall der Fälle aufwendigere Behandlungen (Inlays, Implantate) aus besonders hochwertigen Materialen wie Gold oder Keramik wünscht, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zu geringen Teilen erstattet, der sollte unbedingt eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
  • Im Umkehrschluss ist eine Zahnzusatzversicherung für Personen mit natürlich guten Zähnen und gesundem Zahnfleisch überflüssig, da hier in absehbarer Zeit keine Zahnbehandlung notwendig ist.

 

Generell gilt: Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, sollte sich zuvor von seinem Zahnarzt über seinen aktuellen Zahnstatus umfassend informieren lassen.
 

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8. Die Testsieger der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat in Finanztest 11.2016 die Zahnzusatzversicherungen der privaten Krankenversicherer untersucht. Es wurden 209 Tarife analysiert – davon waren:
 

  • 72 Tarife mit Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebensversicherung)
  • 137 Tarife ohne Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Schadenversicherung)

 

Die Tester der Stiftung Warentest vergaben folgende Noten:
 

  • 66 Tarife mit sehr guten Leistungen für Zahnersatz
  • 59 Tarife erzielten die Bewertung „gut“
  • 58 Tarife erzielten die Bewertung „befriedigend“
  • 26 Tarife erzielten die Bewertung „ausreichend“

 

Testsieger wurde die Deutsche Familienversicherung (DFV) mit dem Tarif ZahnSchutz Exklusiv. Aber auch die Hallesche (Tarif DentZE.100 oder Giga.Dent), die Versicherungskammer Bayern (Tarif ZahnPrivat Premium), der Münchener Verein (Tarif 571+572+573+574) oder die Allianz (DentalBest oder ZahnBest) erhielten die Note "Sehr gut" und überzeugen mit starken Leistungen zu moderaten Preisen.

Lobenswert ist, dass die Stiftung Warentest nun alle Tarife – mit oder ohne Alterungsrückstellungen – in einer Tabelle ausweist und die jeweilige zugrundeliegende Kalkulationsart ausweist. Die zu zahlenden Beiträge wurden für 43-jährige Kunden ermittelt.

Zusätzlich werden für Tarife ohne Alterungsrückstellungen auch die Beiträge für 73-jähirge Kunden ausgewiesen, da sich hier die Beiträge mit zunehmendem Alter des Versicherten planmäßig, meist alle 10 Jahre erhöhen – je nach der Definition der Altersgruppen.
 

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