Die verschiedenen Arten der Zahnbehandlung

 

Ohne Grundkenntnisse zu den Begriffen Zahnbehandlung (ZB), Zahnerhalt, Zahnersatz (ZE), Kieferorthopädie (Kfo), Regelleistung, andersartige Versorgung ist eine Auswahl des optimalen Tarifs in der Zahnzusatzversicherung unmöglich.

 

Dieser Überblick zeigt Ihnen die Unterschiede der verschiedenen Behandlungsformen:

 

1. Prophylaxe / Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Unter der zahnmedizinischen Prophylaxe versteht man alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früh­erkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten der Zähne, des Zahnfleischs sowie der Mundschleimhaut. Zur Prophylaxe zählen daher alle Maßnahmen, die dem Schutz der Zähne dienen – also regelmäßiges Zähneputzen, Verwendung von Zahnseide, eine zuckerfreie Ernährung sowie jährliche Kontrollen durch den Zahnarzt.

Die häufigsten Zahnschäden entstehen durch Karies und Parodontose. Ursache hierfür sind Plaque sowie deren Stoffwechselprodukte. Die Karies- und Parodontalprophylaxe zielt auf die Schaffung einer von Plaque und Zahnstein befreiten Mundhöhle.

Die wohl bekannteste Methode der Prophylaxe­ ist die sog. professionelle Zahnreinigung (PZR). Die Kosten hierfür werden allerdings von den meisten gesetzlichen Kranken­kassen nicht übernommen.
 

Eine gute private Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Teil der jährlich anfallenden Kosten der Prophylaxe.

 

 

 

 

Sonderfall: Die Wurzelbehandlung

Unter einer Wurzelkanalbehandlung versteht man eine zahnmedizinische Therapie mit dem Ziel, einen Zahn zu erhalten, dessen Zahnnerv (Pulpa) vital, aber irreversibel entzündet oder abgestorben ist. Die Ursache für einen geschädigten Zahnnerv ist entweder auf Karies oder ein Traumata des Zahns (Unfall oder ein heftiger Stoß, wodurch der Zahn beschädigt wurde) zurückzuführen. Wenn der betroffene Zahn im Falle einer Karieserkrankung erhalten bleiben soll, ist eine herkömmliche Zahnfüllung nicht zielführend. Stattdessen wird das entzündete Gewebe im Rahmen einer Wurzelbehandlung entfernt, der Wurzelkanal mit einem kleinen Bohrer gereinigt und erweitert und das feine Kanalsystem des Zahnnervs desinfiziert und anschließend wieder verschlossen.
 

Auch im Falle einer kostspieligen Wurzelbehandlung lässt sich der Eigenanteil durch eine starke Zahnzusatzversicherung deutlich senken.

 

Bild: Deutsche Familienversicherung

 

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Mit einer starken Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten für Zahnersatz auf ein Minimum reduzieren.

Über die Vor- und Nachteile des jeweiligen Zahnersatzes informiert Sie Ihr behandelnder Zahnarzt!
 

Hinweis:
Je nach Versicherer und Tarif werden unter Zahnbehandlung und Zahnersatz teilweise unterschiedliche Behandlungsformen verstanden. Beispielsweise erstattet der Versicherer A sog. Inlays als eine Maßnahme der Zahnbehandlung während der Versicherer B Inlays als Zahnersatz definiert. Dadurch erhalten Kunden für ein und dieselbe Maßnahme (Inlay) unter Umständen deutlich unterschiedliche Erstattungen – je nach Defintion der Leistungsform "Inlay" in den Tarifbedingungen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Erstattungshöhe des Tarifs für Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz.

 

4. Kieferorthopädie (Kfo)

Während die Zahnbehandlung für den Zahnerhalt zuständig ist und der Zahnersatz die Lücken durch fehlende Zähne versucht zu schließen, befasst sich die Kieferorthopädie (Kfo) mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen.

 

Mit Hilfe der modernen Kieferorthopädie ist es möglich

  • Zahnlücken zu schließen
  • gekippte Zähne vor der Eingliederung von Zahnersatz wieder aufzurichten
  • Zahnengstände, verdrehte oder schlecht stehende Zähne wieder in Position zu rücken
  • Probleme beim Kauen sowie Kopf- und Nackenschmerzen – ausgelöst durch Kiefergelenksbeschwerden / Fehlstellungen der Zähne – zu beseitigen

 

Bild: Deutsche Familienversicherung

 

Behandlungsbedarf im Rahmen der Kieferorthopädie:

Ob ein Behandlungsbedarf im Rahmen der Kieferorthopädie vorliegt – und damit eine eventuelle Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gegeben ist – wird in Deutschland der Schweregrad der Fehlstellung aufgrund einer befundbezogenen Einteilung anhand der sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorgenommen.

Anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung der Zähne (Zahn- und/oder Kieferfehlstellung) vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen seine Krankenkasse hat. Hierzu stuft er den Befund in einen der fünf Behandlungsbedarfsgrade ein. Die Krankenkassen übernehmen Leistungszahlungen für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5. Die Behandlungskosten bei Grad 1 und 2 werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da diese Behandlungen nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören und nur als Privatleistung erfolgen können:
 

  • Grad 1 *: Leichte Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aus ästhetischen Gründen wünschenswert ist
  • Grad 2 *: Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen
  • Grad 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen
  • Grad 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen
  • Grad 5 umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen.
     

* Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für die KIG 1 und KIG 2.

 

Gute Zahnzusatzversicherungen können die hohen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung deutlich senken.
Bitte prüfen Sie, ab welchem Grad der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eine Leistung durch den Versicherer erfolgt!

 

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Quellen:

1) Wikipedia: Prophylaxe
2) Wikipedia: Zahnerhaltung
3) Wikipedia: Füllungstherapie
4) Wikipedia: Wurzelkanalbehandlung
5) Wikipedia: Zahnersatz
6) Wikipedia: Brücken
7) Wikipedia: Kronen
8) Wikipedia: Prothesen
9) Wikipedia: Implantate
10) Wikipedia: Kieferorthopädie (Kfo)
11) Wikipedia: Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

 

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