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Antragstellung Zahnzusatzversicherung: Zahnlücken und Gebisszustand
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sind – neben all der Wahl des richtigen Versicherers und Tarifs – auch die zu beantwortenden Gesundheitsfragen sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Pflichten zu beachten. D.h. besonderes Augenmerk sind auf diese Fragestellungen zu legen:
- Findet derzeit eine laufende Zahnbehandlung oder eine Versorgung mit Zahnersatz statt oder vorgesehen?
- Sind kieferchirugische bzw. kieferorthopädische Maßnahmen angeraten oder beabsichtigt?
- Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?
- Die möglichen Folgen, wenn Gesundheitsfragen falsch beantwortet werden
Hinweis: Die sog. vertragliche Anzeigepflicht bzw. deren Verletzung ist in § 19 VVG geregelt.
Antragsprozess: Ablauf einer Antragstellung
Bei einer Antragstellung für eine Zusatzversicherung werden – je nach art der Zusatzversicherng (Krankenhaus, Pflege oder Zahn) – unterschiedliche Erkrankungen und Zeiträume abgefragt.
Die privaten Krankenversicherer verlangen in ihren Anträgen – um eine langfristige Beitragsstabilität zu gewährleisten – die Beantwortung einer Reihe von Gesundheitsfragen, die es vor einem Vertragsabschluss wahrheitsgemäß zu beantworten gilt. Der Versicherer erhält durch die abgefragten Krankheiten / Vorerkrankungen des potentiellen Kunden eine Einschätzung über das zu versichernde Risiko.
Am Ende der Risikoprüfung unterbreitet der Versicherer dem Antragsteller seine Ergebnisse – in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüfungsergebnisses:
- Annahme ohne Einschränkung
- Annahme mit einem sog. Risikozuschlag (RZ) oder Leistungsausschluss (LA)
>> dies ist dann der Fall, wenn die zu erwartenden Krankheitskosten auf den mtl. Beitrag umgelegt werden können oder die kostenverursachende Krankheit von der Leistung ausgeschlossen werden kann. Hierzu muss die Krankheit klar definiert sein.
- Ablehnung
>> dies ist dann der Fall, wenn die zukünftigen erwarteten Krankheitskosten nicht auf den mtl. Beitrag umgelegt werden können
Die Antragstellung am Beispiel der Zahnzusatzversicherung:
- laufende zahnärztliche Behandlungen werden nicht erstattet
- eine angeratene oder eine bereits geplante Versorgung mit Zahnersatz ist von der Erstattung ausgeschlossen
- fehlende Zähne (Zahnlücken) werden unter Umständen gegen einen Aufpreis mitversichert
Gesundheitsfragen Zahnversicherung: Zahnbehandlungen, Zahnlücken, Gebisszustand
Zur Überprüfung Ihrer Versicherungsfähigkeit haben wir nachfolgend die Gesundheitsfragen der jeweiligen Anträgen in Form einer Bildergallerie (zur Vergrößerung bitte anklicken) abgebildet. Ausgewertet wurden die Antragsformulare von 29 privaten Krankenversicherern.
Stand: 03.05.2018
Vergleichsrechner: Berechnen Sie Ihren Wunschtarif
Mit unserem kostenlosen Zahn-Vergleichsrechner können Sie einen gezielten Marktvergleich der Tarife der Zahnzusatzversicherung durchführen. Berechnen Sie Ihren Wunschtarif und vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter hinsichtlich der Leistungen und Beiträge.
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Angebot | Beratung
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